Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Roptix e.U, Gütl am Eck 13 4801 Traunkirchen, nachfolgend „Roptix“ genannt.
Roptix erbringt Leistungen im Bereich industrieller Bildverarbeitung, kamerabasierter Prüfsysteme, Machbarkeitsanalysen, Softwareentwicklung, Systemintegration, Inbetriebnahme, Schulung, Wartung und technischer Beratung.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Roptix diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Angebote von Roptix sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Annahme eines Angebots oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Technische Beschreibungen, Skizzen, Konzepte, Leistungsdaten und Machbarkeitsaussagen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Vertragsbestandteil vereinbart wurden.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss gelten als Zusatzleistungen und können gesondert verrechnet werden.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung.
Roptix entwickelt und liefert je nach Vereinbarung insbesondere kamerabasierte Prüf- und Messsysteme, Beleuchtungs- und Optiklösungen, Software zur Bildaufnahme und Auswertung, Schnittstellen zu Maschinen oder Steuerungen, Prüfstände, Vorrichtungen sowie Beratungs-, Schulungs- und Serviceleistungen.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Roptix keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Ausschussreduktion und keine vollständige Fehlerfreiheit des Produktionsprozesses des Kunden.
Bei Bildverarbeitungssystemen hängen Prüfergebnisse unter anderem von Bauteilqualität, Beleuchtung, Lage, Oberfläche, Verschmutzung, Umgebungslicht, Vibrationen, Prozessstabilität und Datenqualität ab. Der Kunde ist dafür verantwortlich, geeignete und stabile Rahmenbedingungen für den Betrieb bereitzustellen.
4. Machbarkeitsanalysen und Musterteile
Machbarkeitsanalysen dienen der technischen Einschätzung, ob und unter welchen Bedingungen eine Prüf-, Mess- oder Erkennungsaufgabe lösbar erscheint.
Ergebnisse aus Laborversuchen, Tests oder Machbarkeitsanalysen stellen keine Garantie für die spätere Serien- oder Produktionsleistung dar, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Der Kunde stellt geeignete Musterteile, Gutteile, Schlechtteile, Grenzmuster, Zeichnungen, Prüfmerkmale und Prüfkriterien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Fehlen repräsentative Musterteile oder eindeutige Prüfkriterien, kann Roptix die Machbarkeit nur eingeschränkt beurteilen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen, Musterteile, Schnittstellenbeschreibungen, Zeichnungen, Grenzmuster und Prozessdaten rechtzeitig zur Verfügung.
Der Kunde sorgt für geeignete technische und organisatorische Voraussetzungen, insbesondere Stromversorgung, Netzwerkzugang, Maschinenzugang, Sicherheitsfreigaben, SPS-Signale, Montageflächen und geeignete Umgebungsbedingungen.
Verzögerungen, die durch fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Termine angemessen. Daraus entstehende Mehrkosten können gesondert verrechnet werden.
6. Software und Nutzungsrechte
Soweit Roptix Software, Skripte, Auswertelogik, Bedienoberflächen, Datenbankstrukturen oder Schnittstellen entwickelt oder liefert, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Einsatzzweck.
Eine Nutzung ist nur für das vereinbarte System, den vereinbarten Standort oder die vereinbarte Anwendung zulässig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Quellcode, Entwicklungswerkzeuge, Bibliotheken, Algorithmen, Standardmodule, Vorlagen und internes Know-how von Roptix bleiben Eigentum von Roptix, sofern eine Übergabe nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Drittsoftware, Open-Source-Komponenten, Kameratreiber, Bibliotheken oder Hersteller-Tools unterliegen zusätzlich den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.
7. Konzepte, Unterlagen und Know-how
Konzepte, Zeichnungen, technische Unterlagen, Prüfabläufe, Softwarekonzepte, Versuchsaufbauten, Kalkulationen, Dokumentationen und sonstige von Roptix erstellte Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von Roptix.
Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung oder Nutzung für andere Projekte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Roptix zulässig.
Der Kunde erhält ein Nutzungsrecht an projektbezogenen Unterlagen, soweit dies für Betrieb, Wartung und bestimmungsgemäße Nutzung des gelieferten Systems erforderlich ist.
8. Lieferung, Termine und Preise
Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Termine setzen voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt und notwendige Freigaben, Informationen, Musterteile und Anzahlungen fristgerecht bereitstellt.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Reisezeiten, Reisekosten, Nächtigungen, Versandkosten, Fremdleistungen, Zoll und sonstige Nebenkosten werden gesondert verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren, Systeme, Komponenten und Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum von Roptix.
Bis zur vollständigen Zahlung darf der Kunde diese weder veräußern, verpfänden noch sicherungsweise übereignen.
10. Abnahme und Inbetriebnahme
Sofern eine Abnahme vereinbart ist, erfolgt diese nach Fertigstellung anhand der vereinbarten Abnahmekriterien.
Das System gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme bestätigt, das System produktiv nutzt, die Abnahme ohne berechtigten Grund länger als 14 Tage verzögert oder nur unwesentliche Mängel vorliegen, welche die bestimmungsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen.
Nachträgliche Änderungen an Bauteilen, Prozessbedingungen, Beleuchtung, Prüfparametern, Schnittstellen oder Auswertelogik nach erfolgter Abnahme gelten als Zusatzleistungen.
11. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes vereinbart ist.
Der Kunde hat gelieferte Waren und Leistungen unverzüglich nach Übergabe, Lieferung oder Inbetriebnahme zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen.
Bei berechtigten Mängeln ist Roptix zunächst zur Verbesserung oder zum Austausch berechtigt.
Kein Mangel liegt vor, wenn Abweichungen auf ungeeignete Musterteile, geänderte Produktionsbedingungen, Verschmutzung, unsachgemäße Bedienung, Eingriffe Dritter, unzureichende Wartung, geänderte Beleuchtungsbedingungen, ungeeignete Schnittstellen oder nicht vereinbarte Einsatzbedingungen zurückzuführen sind.
Für Verschleißteile, Verbrauchsmaterialien, Leuchtmittel, Kabel, Steckverbindungen und mechanisch belastete Teile gelten die jeweiligen Herstellerangaben.
12. Haftung
Roptix haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Roptix nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfall, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Stillstandskosten, Ausschusskosten, Rückrufkosten oder Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach mit dem Nettoauftragswert des jeweiligen Auftrags begrenzt.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden, zwingender Produkthaftung oder soweit gesetzlich zwingend eine unbeschränkte Haftung vorgesehen ist.
13. Wartung, Service und Support
Wartung, Support, Fernwartung, Updates, Optimierungen und Störungsbehebungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Reaktionszeiten, Verfügbarkeiten oder garantierte Entstörzeiten gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Störungen, die durch Änderungen am System, Fremdsoftware, Bedienfehler, Netzwerkprobleme, Hardwaredefekte, Prozessänderungen oder Eingriffe Dritter verursacht werden, werden nach Aufwand verrechnet.
14. Datensicherung, IT-Sicherheit und Datenschutz
Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten, Programme, Parameter, Rezepturen, Produktionsdaten und Systeme verantwortlich.
Vor Eingriffen, Updates, Installationen oder Servicearbeiten hat der Kunde geeignete Sicherungen zu erstellen.
Der Kunde ist für IT-Sicherheit, Netzwerkschutz, Benutzerrechte, Firewall-Regeln und die sichere Einbindung in Produktions- oder Unternehmensnetzwerke verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Roptix verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.
Werden im Rahmen von Bildverarbeitungssystemen Personen, personenbezogene Daten oder personenbeziehbare Produktionsdaten verarbeitet, ist der Kunde für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes verantwortlich, sofern Roptix nicht ausdrücklich eine entsprechende Beratungsleistung übernommen hat.
15. Vertraulichkeit und Prüfdaten
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.
Bilddaten, Messdaten, Prüfberichte, Produktionsdaten und Analyseergebnisse des Kunden werden von Roptix vertraulich behandelt.
Eine Nutzung solcher Daten zu Test-, Entwicklungs- oder Demonstrationszwecken erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder der Kunde zugestimmt hat.
Anonymisierte technische Erkenntnisse und allgemeines Know-how darf Roptix für die Weiterentwicklung eigener Methoden und Systeme verwenden, sofern keine Rückschlüsse auf vertrauliche Informationen des Kunden möglich sind.
16. Rücktritt und Stornierung
Storniert der Kunde einen bereits erteilten Auftrag, ist Roptix berechtigt, bereits erbrachte Leistungen, bestellte Komponenten, nicht stornierbare Fremdkosten sowie entstandenen Aufwand zu verrechnen.
Bei projektbezogenen Sonderanfertigungen, individuell beschafften Komponenten oder kundenspezifischer Software ist eine kostenfreie Stornierung ausgeschlossen.
Roptix ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde trotz Mahnung seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, fällige Zahlungen nicht leistet oder die Durchführung des Projekts aus Gründen unmöglich oder unzumutbar wird, die in der Sphäre des Kunden liegen.
17. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Roptix, insbesondere Naturereignisse, Krieg, Pandemie, Streik, Energieausfall, Lieferengpässe, Ausfall von Transportwegen, behördliche Maßnahmen oder Störungen bei Zulieferern, verlängern Leistungsfristen angemessen.
Bereits erbrachte Leistungen sind auch im Fall höherer Gewalt zu vergüten.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Roptix.
Erfüllungsort ist der Sitz von Roptix, sofern nicht anders vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 14.05.2026